FAQ

Ist das überhaupt erlaubt ?
Ist der CS-Reizstoff gesundheitsschädlich oder verletzend?
Muss ich nach der Auslösung den Raum reinigen?
Wann kann ich die Räume nach eine Auslösung wieder betreten?
Kann es sein das der Täter im Raum verbleibt weil er betäubt ist?
Gibt es bei Nebelgeräten eine akustische Warnung?

 

QC-HouseGuard ist erlaubt, weil:

  • HouseGuard gemäß Bestätitgung des Bundeskriminalamtes nicht unter das Waffengesetz fällt
  • der Reizstoff ist in seiner konfektionierten abgepackten Form vom Bundeskriminalamt (BKA) bzw. der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) gemäß Waffengesetz geprüft und zur Personenabwehr zugelassen
  • die Abwehr des Täters, der das Eigentum unmittelbar bedroht, erfolgt in verhältnismäßig abgestufter Form, da Gesundheit des Täters das höhere Rechtsgut ist, wird ihre Gefährdung nachweislich ausgeschlossen
  • mit dem außen angebrachten Warnaufkleber wird vor einem Eindringen und vor der Abwehr gewarnt
  • beim Eindringen ins gesicherte Objekt warnt die akustische Warnansage davor, dass zur Abwehr Reizgas eingesetzt wird
  • beim weiteren Eindringen in den Reizgas-gesicherten Bereich wird ein erster warnender Reizgasschub freigesetzt, bei uneinsichtigem weiterem Eindringen wird die gesamte Reizgasmenge freigesetzt
  • der Täter entscheidet im gesamten Tatverlauf über seine eigene Abwehrmaßnahme. Da der Täter sich jederzeit der Abwehrvorbereitung und der Abwehr selbst durch Tataufgabe entziehen kann handelt er in "eigenverantwortlicher Selbstgefährdung"

 

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