FAQ
Der Besitz und der Betrieb eines Reizgasschutzsystems QC-HouseGuard ist in der Bundesrepublik Deutschland zulässig und nicht erlaubnispflichtig. Die Reizgasanlagen QC - Houseguard haben eine Audiowarnung, die dazu auffordert den gesicherten Bereich zu verlassen, da sonst Gas freigesetzt wird. Der Einbrecher entscheidet, ob er weiter eindringt. In diesem Falle nimmt er das ausströmende Gas billigend in Kauf.
Nein. Der Reizstoff ist nicht gesundheitsschädlich und es gibt auch keinen nachgewiesenen Fall von einer dauerhaften Schädigung. Der Nachweis kann von uns durch Gutachten belegt werden.
Nein. Der Reizstoff löst sich vollständig auf und es bleiben keine Nachweisbaren Rückstände auf Oberflächen zurück.
Je nach Lüftung nach ca. 30 bis 45 Minuten.
Nein. Es handelt sich hier nicht um ein Wirksoff der betäubt. Der Täter wird einem Reizstoff ausgesetzt der ihn zwingt den Raum sofort zu verlassen.
Nein, die wäre aber auch im Ablauf der Abwehr nicht effektiv.
QC-HouseGuard ist erlaubt, weil:
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HouseGuard gemäß Bestätitgung des Bundeskriminalamtes nicht unter das Waffengesetz fällt
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der Reizstoff ist in seiner konfektionierten abgepackten Form vom Bundeskriminalamt (BKA) bzw. der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) gemäß Waffengesetz geprüft und zur Personenabwehr zugelassen
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die Abwehr des Täters, der das Eigentum unmittelbar bedroht, erfolgt in verhältnismäßig abgestufter Form, da Gesundheit des Täters das höhere Rechtsgut ist, wird ihre Gefährdung nachweislich ausgeschlossen
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mit dem außen angebrachten Warnaufkleber wird vor einem Eindringen und vor der Abwehr gewarnt
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beim Eindringen ins gesicherte Objekt warnt die akustische Warnansage davor, dass zur Abwehr Reizgas eingesetzt wird
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beim weiteren Eindringen in den Reizgas-gesicherten Bereich wird ein erster warnender Reizgasschub freigesetzt, bei uneinsichtigem weiterem Eindringen wird die gesamte Reizgasmenge freigesetzt
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der Täter entscheidet im gesamten Tatverlauf über seine eigene Abwehrmaßnahme. Da der Täter sich jederzeit der Abwehrvorbereitung und der Abwehr selbst durch Tataufgabe entziehen kann handelt er in "eigenverantwortlicher Selbstgefährdung"
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